ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Geltungsbereich, Gegenstand des Vertrages

1.1 VIEWS Marketing, Natalie Linke-Driesel, Hauptstrasse 16 in 82285 Hattenhofen (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an.

1.3 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Ist der Widerspruch des Kunden nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich beim Auftragnehmer eingetroffen, so werden diese Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam.

1.4 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Planung, Gestaltung und Produktion jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers.

2 Angebot, Preise und Zahlung

2.1 Die vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.2 Im Rahmen des Angebots besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.

2.3 Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat (insbesondere durch verspätete Abnahme von Entwürfe oder nicht zeitnahe Beibringung von erforderlichen Unterlagen), ist der Auftragnehmer berechtigt, den bisherigen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.

2.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sie sind ohne Abzug sofort nach Abschluss bzw. Annahme eines Projekts bzw. einer Projektphase fällig.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen wie vertraglich vereinbart zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Kommt der Kunde mit einer Abschlagszahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer die Arbeiten so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.

2.6 Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände notwendig werden, nach aufgewendeten Stunden mit einem aktuell geltenden Stundensatz zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnen. Ist keine Pauschalvergütung vereinbart, werden sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach aufgewendeten Stunden zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer berechnet.

2.7 Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entscheidet sich der Kunde nach Erhalt der Entwürfe, den Auftrag nicht weiterzuführen, ist der Auftragnehmer berechtigt, seinen bisherigen Zeitaufwand (bis max. 50% des Angebotspreises) in Rechnung zu stellen.

2.8 Sollten trotz bereits erteilter und akzeptierter Auftragsbestätigung während der Umsetzungsphase unterschiedliche Auffassungen über die Realisierung des Projektes entstehen, ist der Auftragnehmer jederzeit befugt, von der Auftragserfüllung zurückzutreten. In diesem Fall erfolgt die Berechnung des Honorars für die bereits erfolgten Teilschritte.

2.9 Bei Neukunden oder einem Auftragswert von mehr als 1.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% vor Auftragsbeginn in Rechnung zu stellen.

2.10 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

2.11 Die Tätigkeiten des Auftragnehmers unterliegen unter gewissen Voraussetzungen einer Beitragspflicht in der Künstlersozialkasse. In diesem Zusammenhang können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen, über die er sich eigenverantwortlich zu informieren hat.

3 Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots zustande.

3.2 Ein angebotsgemäße Ausführung des Auftrages durch den Auftragnehmer ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme einer Dienstleistung des Auftragnehmers erklärt der Kunde die Annahme des Angebots und verzichtet auf eine Auftragsbestätigung.

4 (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, die für die Erstellung des Werkes nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme etc.

4.2 Der Kunde versichert, zur Verwendung aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Er ist zudem allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Texte bereits in der korrigierten Endfassung vorzulegen, wenn er nicht explizit Texterstellung, Lektorat und/oder Textkorrektur beim Auftragnehmer in Auftrag gegeben hat. Der Auftragnehmer behält sich vor, nach Sichtung der vorliegenden Dateien das Angebot abzuändern und dem Kunden in abgeänderter Form erneut zu unterbreiten, wenn die Qualität der Dateien einen wesentlich höheren Zeitaufwand für die Bearbeitung erfordert als vereinbart.

4.4 Der Kunde trägt die Verantwortung, dass bei ihm alle technischen Voraussetzungen für das Wahrnehmen seines Auftrags erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für Art und Umfang eines bereits vorhanden Hostingpakets.

5 Fremdleistungen

5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Abstimmung zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.2 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Kunden nach Vorlage und Freigabe der Rechnungen erstattet.

5.3 Soweit im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Kunden Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Die durch die Verträge über Fremdleistungen entstandenen Kosten sind dem Auftragnehmer zu erstatten.

6 Versand

6.1 Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

6.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

6.3 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

6.4 Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

6.5 Dem Auftragnehmer steht an den vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

7 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle gestalterischen Leistungen des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrHG). Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

7.2 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

7.3 An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Designerarbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anders schriftlich vereinbart wurde.

7.4 Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

7.5 Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache sowie zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht übertragen sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrHG) eingeräumt. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

7.6 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

7.7 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunden.

7.8 Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten als Urheber zu benennen. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

7.9 Will der Kunde in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Auftragnehmers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Die Anzeige von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Anzeige versteckter Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gilt die Werkleistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.

8.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts- und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Erachtet der Auftragnehmer für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Kosten hierfür der Kunde.

8.4 Mit der Druckfreigabe von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.

8.5 Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

8.6 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftragnehmer nicht.

8.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

8.8 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

8.9 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die dieser oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Auftragnehmers wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Auftragnehmers, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Auftragnehmers nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflicht ergibt.

9 Besondere Bestimmungen Webdesign

9.1 Der Auftragnehmer erstellt den Internetauftritt so, dass er nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und auf den üblichen Browsern (IE, Firefox, Safari, Chrome) – in den zum Zeitpunkt der Erstellung jeweils aktuellen Versionen – zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass der Internetauftritt auch bei technischen Veränderungen jeglicher Art einwandfrei aufgebaut wird. Gleiches gilt für ältere und zukünftige Browserversionen. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass der Internetauftritt auch auf älteren und zukünftigen Browsern oder unter zukünftiger Serversoftware (z.B. PHP, MySQL) einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Kunden bzw. Nutzers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.

9.2 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Internetauftritt sowie die Haftung für die Richtigkeit von Text und Bild. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Content-Management-Systemen, Galerien oder anderen komplexen Shop-Systemen (Joomla, WordPress, Typo3), wo seitens des Kunden zwingend sicherzustellen ist, dass die Systeme immer in der aktuellsten Version (inklusive verfügbarer Sicherheits-Updates) verwendet werden.

9.3 Sollten speziell beim Relaunch von bestehenden Internetseiten und im Hintergrund funktionierenden Schnittstellen und Datenbanken und sonstigen EDI-Schnittstellen während der Projektphase nicht vorhersehbare Schwierigkeiten oder Inkompatibilitäten entstehen, ist der Auftragnehmer dafür nicht verantwortlich und von jeglichen Schadenersatzansprüchen oder zusätzlichen Aufwänden und Kosten, die bei Drittanbieten entstehen sollten, frei. Dies gilt gleichermaßen für die Übernahme von bestehenden Inhalten von Internetseiten, auf die der Auftraggeber besteht und die weiter Bestandteil der neu zu erstellenden Seite sein sollen.

9.4 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen kann der Auftragnehmer Internetpräsentationen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernen.

9.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Markenrechts- und Copyright-Regelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn die Seiten rechtsextremistische oder pornographische Informationen und/oder Angebote beinhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt für den Setzer des Links eine eigene Strafbarkeit begründen können. Der Kunde stellt sicher, dass gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen erfüllt werden. Sollten dem Auftragnehmer Verstöße hiergegen bekannt werden, behält er sich das Recht vor, das betreffende Angebot nach Absprache zu ändern bzw. die Umsetzung abzulehnen oder die Internetseite zu sperren.

9.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:A die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;B Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);C Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);D Prüfpflichten bei Linksetzung;E Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;F Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;G Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte DritterH Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung DGSVOFür die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich. Sollte dem Auftragnehmer ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

9.7 Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners.

9.8 Für Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen erhält der Kunde ein gesondertes Angebot. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

10 Geheimhaltungspflicht

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.

10.2 Der Auftragnehmer hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

11 Datenschutz

11.1 Soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist, ist der Kunde damit einverstanden, dass persönliche Daten sowie Bestandsdaten vom Auftragnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses u.a. auf einem Webserver gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Kundendaten zu schützen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen.

11.2 Die vom Kunden gesondert unterzeichneten Hinweise zur Datenverarbeitung sind Vertragsbestandteil.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

12.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hattenhofen, als Gerichtsstand wird Fürstenfeldbruck vereinbart.

12.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages bzw. dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

Stand 10/18



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